Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zeltverleih Düpmann Gmbh

 

1. Allgemeines

Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Mieter die nachfolgenden Bedingungen des Vermieters an.Gegenstand dieses Vertrages sind ebenfalls die Vorschriften für Fest-, Versammlungs-, und Ausstellungszelte.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kapazität des Zeltes nicht überschritten wird. Die Kapazität richtet sich nach der Größe des Zeltes. Pro qm darf nicht mehr als eine Person in Ansatz gebracht werden.

 

2. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem Aufbau des Zeltes und endet mit dem Abbau.

 

3. Mietpreis

Der Mietpreis gilt ausschließlich für die oben aufgeführte Veranstaltung. Soweit innerhalb des Aufstellungszeitraumes mehrere Veranstaltungen stattfinden sollen, ist der Mietpreis für jede Veranstaltung zu entrichten. Nutzungsänderungen oder zusätzliche Veranstaltungen sind mit dem Vermieter abzustimmen und bedürfen der Schriftform

 

4. Zahlung

Die Zahlung hat grundsätzlich nach dem Aufbau ohne jegliche Abzüge zu erfolgen. Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter bis zu vier Wochen vor Aufbau des Zeltes ist eine Abstandssumme in Höhe von 50 % des Mietpreises zu zahlen, bis zu einer Woche vor Aufbau des Zeltes sind 80 % des Mietpreises zu zahlen. Danach erfolgt die volle Berechnung.

 

5. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter hat das Zelt in einem einwandfreien und betriebsbereiten Zustand bereitzustellen. Eventuell vorliegende Schäden oder Verschmutzungen sind schriftlich in einem Protokoll, das vom Mieter und Vermieter zu unterzeichnen ist, festzuhalten.

 

6. Pflichten des Mieters

Für eintretende Schäden ist der Mieter schadenersatzpflichtig. Der Mieter haftet auch im Übrigen für jede Beschädigung oder Verschlechterung des Mietgerätes während der Mietzeit, insbesondere im Falle von Unfallschäden, Verlust oder Beschädigung durch Dritten. Ebenfalls sind Schäden, die durch unsachgemäßes Auf- oder Abbauen ohne fachgerechte Anweisungen erfolgen, vom Mieter zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich, nach Beendigung der Mietzeit den Mietgegenstand in gesäubertem und
einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Vom Vermieter festgestellte Mängel können noch 14 Tage nach Rücklieferung schriftlich beim Mieter geltend gemacht werden. Für den Auf- und Abbau des Zeltes hat der Mieter mind. die zugesicherten Personen kostenlos zur Mithilfe zu stellen. Können keine Personen gestellt werden, wird ein Aufpreis von 1,00 Euro pro qm Zeltgröße berechnet bzw. behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.


7. Rechte des Vermieters

Das Zelt muss jederzeit durch den Vermieter besichtigt werden können. Reparaturen von Beschädigungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Für durch den Mieter oder Teilnehmer der Veranstaltung entstehende Verschmutzungen ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigungspauschale in Höhe von 100,00 Euro vom Mieter zu erheben.
Weitergehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.


8. Haftung

Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Mieter oder einem Dritten keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus der Benutzung des Zeltes ergeben.

9. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird für beide Parteien 48653 Coesfeld vereinbart.

10.Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.